Arbeitssicherheit

Betreuungsleistungen

  • den Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • die Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung
  • die Auswahl von Körperschutzmitteln
  • die Schulung der Beschäftigten zu Themen des Arbeits-schutzes in Form von Unterweisungen

Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen einer Sicherheitsfachkraft
  • Analysen der Arbeitsplätze und des Arbeitsumfeldes im Hinblick auf technische Schwach- stellen,
  • Gespräche mit den Arbeitgebern und den Mitarbeitern zur Ermittlung von Problemzonen im Arbeitsschutz,
  • Motivation der Mitarbeiter und des Arbeitgebers bei der Realisierung der gesetzlichen Vorschriften
  • Ausarbeitung eines Betreuungskonzepts nach den betrieblichen Gegebenheiten

Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes:

Nach bestimmten sicherheitsrelevanten Kenndaten kann eine Beratung bei der   Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorschriften und Regeln unter

  • Berücksichtigung von Risikoabschätzungen am Arbeitsplatz,
  • Beratung bei der Planung, und der Anschaffung von beweglichen und ortsfesten Betriebsmitteln,
  • Beratung bei der Durchführung von Unterweisungen unter Berücksichtigung der neuesten Standards der Technik und wissenschaftlicher Erkenntnisse,
  • Beratung bei der Auswahl und Beschaffung der persönlichen Körperschutzmittel, technischer Sicherheits- und Schutzeinrichtungen,
  • Beratung und Unterstützung bei der Information, Instruktion und Motivation der Mitarbeiter zu sicherem und gesundheitsbewusstem Arbeiten
  • Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung ergonomischer Erkenntnisse,
  • Maßnahmenvorschläge unter Kostenbewertungen.

Theoretische Umsetzung erfolgen Gespräche mit den Arbeitgebern und den Mitarbeitern zur Ermittlung von Verbesserungen im Arbeitsschutz,

  • Aufbau eines Sicherheits-Managementsystems.
  • Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiterauf sicherheitstechnischem Gebiet, speziell der mit dem Arbeitsschutz betreuten Personen (Sicherheitsbeauftragte). Zusammenarbeit mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften, GUV) und den zuständigen Behörden
  • Aktualisierung des bereits bestehenden Gesetzesmaterials

Ständiger Informationsaustausch zwischen Geschäftsleitung, Betriebsrat, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik durch den Arbeitsschutzausschuss.

  • Dokumentation des sicherheitstechnischen Dienstes
  • Nach Bedarf das Führen eines schriftlichen Protokolls