Arbeitssicherheit
Betreuungsleistungen
- den Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- die Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung
- die Auswahl von Körperschutzmitteln
- die Schulung der Beschäftigten zu Themen des Arbeits-schutzes in Form von Unterweisungen
Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG
- Regelmäßige Betriebsbegehungen einer Sicherheitsfachkraft
- Analysen der Arbeitsplätze und des Arbeitsumfeldes im Hinblick auf technische Schwach- stellen,
- Gespräche mit den Arbeitgebern und den Mitarbeitern zur Ermittlung von Problemzonen im Arbeitsschutz,
- Motivation der Mitarbeiter und des Arbeitgebers bei der Realisierung der gesetzlichen Vorschriften
- Ausarbeitung eines Betreuungskonzepts nach den betrieblichen Gegebenheiten
Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes:
Nach bestimmten sicherheitsrelevanten Kenndaten kann eine Beratung bei der Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorschriften und Regeln unter
- Berücksichtigung von Risikoabschätzungen am Arbeitsplatz,
- Beratung bei der Planung, und der Anschaffung von beweglichen und ortsfesten Betriebsmitteln,
- Beratung bei der Durchführung von Unterweisungen unter Berücksichtigung der neuesten Standards der Technik und wissenschaftlicher Erkenntnisse,
- Beratung bei der Auswahl und Beschaffung der persönlichen Körperschutzmittel, technischer Sicherheits- und Schutzeinrichtungen,
- Beratung und Unterstützung bei der Information, Instruktion und Motivation der Mitarbeiter zu sicherem und gesundheitsbewusstem Arbeiten
- Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung ergonomischer Erkenntnisse,
- Maßnahmenvorschläge unter Kostenbewertungen.
Theoretische Umsetzung erfolgen Gespräche mit den Arbeitgebern und den Mitarbeitern zur Ermittlung von Verbesserungen im Arbeitsschutz,
- Aufbau eines Sicherheits-Managementsystems.
- Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiterauf sicherheitstechnischem Gebiet, speziell der mit dem Arbeitsschutz betreuten Personen (Sicherheitsbeauftragte). Zusammenarbeit mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften, GUV) und den zuständigen Behörden
- Aktualisierung des bereits bestehenden Gesetzesmaterials
Ständiger Informationsaustausch zwischen Geschäftsleitung, Betriebsrat, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik durch den Arbeitsschutzausschuss.
- Dokumentation des sicherheitstechnischen Dienstes
- Nach Bedarf das Führen eines schriftlichen Protokolls